Thema: GüKG / Bundesamt für Güterverkehr
Neben Überwachungsmaßnahmen,
insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der fahrpersonalrecht-
lichen Vorschriften, obliegen dem BAG die Marktbeobachtung, die
Führung von Unternehmensdateien,
der Werkverkehrsdatei und einer Datei über abgeschlossene
Bußgeldverfahren. Außerdem obliegen dem
BAG noch Aufgaben im Rahmen der Durchführung internationalen
Verkehrsrechts. Das BAG ist auch
Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang
mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz,
soweit Abfallbeförderungen mit Fahrzeugen von Unternehmen,
die ihren Sitz im Ausland haben,
durchgeführt werden.
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