Thema: GüKG / Bundesamt für Güterverkehr



Neben Überwachungsmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der fahrpersonalrecht-
lichen Vorschriften, obliegen dem BAG die Marktbeobachtung, die Führung von Unternehmensdateien,
der Werkverkehrsdatei und einer Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren. Außerdem obliegen dem
BAG noch Aufgaben im Rahmen der Durchführung internationalen Verkehrsrechts. Das BAG ist auch
Verwaltungsbehörde für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz,
soweit Abfallbeförderungen mit Fahrzeugen von Unternehmen, die ihren Sitz im Ausland haben,
durchgeführt werden.

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