Thema: GüKG / Begriffe
Was versteht man unter:
Transitverkehr: Eine Beförderung
durch einen Staat, in dem weder Be- noch Entladestelle liegen.
Wechselverkehr: Von Wechselverkehr spricht man, wenn
die Belade- bzw. Entladestelle jeweils in
einem
anderen Staat liegt.
Dreiländerverkehr: Dreiländerverkehr liegt vor, wenn
ein LKW, der in einem Vertragsstaat zugelassen
ist,
Güter von einem anderen Vertragsstaat in ein Drittland befördert,
welches nicht
Vertragspartner
ist.
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