Thema: GüKG / Begriffe



Was versteht man unter:

Transitverkehr:      Eine Beförderung durch einen Staat, in dem weder Be- noch Entladestelle liegen.

Wechselverkehr:   Von Wechselverkehr spricht man, wenn die Belade- bzw. Entladestelle jeweils in
                           einem anderen Staat liegt.

Dreiländerverkehr: Dreiländerverkehr liegt vor, wenn ein LKW, der in einem Vertragsstaat zugelassen
                           ist, Güter von einem anderen Vertragsstaat in ein Drittland befördert, welches nicht
                           Vertragspartner ist.

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