Orientierungsrahmen zur Prüfungsvorbereitung
1.
Recht
1.1 Personenbeförderungsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
- die Regelungen für den gewerblichen Straßenpersonenverkehr,
den Einsatz von Mietfahrzeugen, die
Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer, insbesondere
die Vorschriften für die Ordnung des
Gewerbes, den Zugang zum Beruf sowie über Kontrollen
und die Ahndung von Zuwiderhandlungen
kennen;
- die Regelungen für die Ordnung der Personenverkehrsmärkte
kennen;
- die Regeln kennen, die für die Einrichtung von Verkehrsdiensten
zu beachten sind und Verkehrspläne
aufstellen können
1.2 Gewerberecht (Grundzüge)
Der Bewerber muss insbesondere die allgemeinen Regelungen für
die Gründung eines Straßenverkehrs-
unternehmens kennen
1.3 Straßenverkehrsrecht
Der Bewerber muss insbesondere die erforderlichen Qualifikationen
des Fahrpersonals kennen
(Fahrerlaubnis, Führerschein, ärztliche Bescheinigungen,
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung usw.).
1.4 Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere kennen
- die Aufgabe und Arbeitsweise derjenigen, die im Straßenpersonenverkehrsgewerbe
zur Wahrung der
Arbeitnehmerinteressen tätig sind (Gewerkschaften,
Betriebsräte, Personalvertreter, Arbeitsinspektoren
usw.),
- die Regeln für Arbeitsverträge der einzelnen Arbeitnehmergruppen
von Straßenpersonenverkehrs-
unternehmen (Form der Verträge, Verpflichtungen
der Vertragsparteien, Arbeitsbedingungen und
-dauer, bezahlter Jahresurlaub, Arbeitsentgelt, Auflösung
des Arbeitsverhältnisses usw.),
- die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals betreffenden Bestimmungen
der Verordnung (EWG) Nr.
3820/85 (EG-Sozialvorschriften), der Verordnung (EWG)
Nr. 3821/85 (Kontrollgerät im Straßenverkehr)
und die Maßnahmen zur praktischen Durchführung
dieser Vorschriften.
1.5 Sozialversicherungsrecht
Der Bewerber muss insbesondere die sozialversicherungsrechtlichen
Verpflichtungen des Arbeitgebers
kennen.
1.6 Bürgerliches Recht
Der Bewerber muss insbesondere
- die wichtigsten Vertragsarten, die im Straßenpersonenverkehrsgewerbe
üblich sind, sowie die sich
daraus ergebenden Rechte und Pflichten kennen,
- in der Lage sein, einen Beförderungsvertrag auszuhandeln.
1.7 Handelsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
- die Bedingungen und Formalitäten für die Ausübung
des Berufs und die allgemeinen Verpflichtungen
der Kaufleute (Eintragung, Geschäftsbücher
usw.) sowie die Insolvenzfolgen kennen,
- ausreichende Kenntnisse der Rechtsformen von Handelsgesellschaften
sowie die Vorschriften zur
Gründung und Führung dieser Gesellschaften
besitzen.
1.8 Steuerrecht
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für
- die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen (u. a. die Regeln für
die Ausstellung von Rechnungen für
Personenkraftverkehrsunternehmen),
- die Kraftfahrzeugsteuern,
- die Einkommenssteuern
kennen und
- Rechnungen für Personenverkehrsleistungen ausstellen können.
2. Kaufmännische und finanzielle
Führung des Unternehmens
2.1 Zahlungsverkehr und Finanzierung
Der Bewerber muss insbesondere
- die rechtlichen und praktischen Bestimmungen für die Verwendung
von Schecks, Wechseln,
Eigenwechseln, Kreditkarten und anderen Zahlungsmitteln
und -verfahren kennen,
- die verschiedenen Kreditformen (Bankkredite, Dokumentenkredite,
Kautionen, Leasing, Miete,
Factoring usw.) sowie die damit verbundenen Kosten
und Verpflichtungen kennen,
- die Finanz- und Rentabilitätslage des Unternehmens insbesondere
auf Grund von Finanzkennziffern
analysieren können,
- ein Budget ausarbeiten können.
2.2 Kostenrechnung
Der Bewerber muss insbesondere die Kostenbestandteile (fixe Kosten,
variable Kosten, Betriebskosten,
Abschreibungen usw.) kennen und je Fahrzeug, Kilometer oder Fahrt
berechnen können.
2.3 Beförderungspreise und -bedingungen
Der Bewerber muss insbesondere
- die Regeln für die Tarife und die Preisbildung im öffentlichen
und im privaten Personenverkehr an-
wenden können,
- eine Reklamation über Schäden, die den Fahrgästen
bei einem Unfall während der Beförderung
zugefügt werden, oder über Schäden
auf Grund von Verspätungen sowie die Auswirkungen dieser
Reklamation auf seine vertragliche Haftung analysieren
können.
2.4 Beförderungsdokumente
Der Bewerber muss insbesondere
- die Schriftstücke für die Erbringung von Personenverkehrsleistungen
kennen,
- Kontrollverfahren schaffen können, um sicherzustellen,
dass zu jeder Beförderung ordnungsmäßige
- Schriftstücke insbesondere über das Fahrzeug, den
Fahrer und das Gepäck im Unternehmen
aufbewahrt und im Fahrzeug mitgeführt werden.
2.5 Buchführung
Der Bewerber muss insbesondere
- die allgemeinen Verpflichtungen der Kaufleute bzgl. Führung
von Geschäftsbüchern, Aufbewahrungs-
fristen usw. kennen.
- wissen, was eine Bilanz ist, wie sie aussieht, und sie
verstehen können.
- ein Betriebsergebnis lesen und verstehen können.
2.6 Versicherungswesen
Der Bewerber muss insbesondere die im Straßenpersonenverkehr
vorgeschriebenen Versicherungen
(vor allem Kraftfahrzeughaftungspflichtversicherung, gesetzliche
Unfallversicherung) mit ihrem
Versicherungsschutz und ihren Verpflichtungen kennen.
2.7 Betriebsführung von Straßenpersonenverkehrsunternehmen
Der Bewerber muss insbesondere einen Stellenplan für das
gesamte Personal des Unternehmens
sowie Arbeitspläne usw. aufstellen können.
2.8 Marketing
Der Bewerber muss insbesondere die Grundlagen der Marktforschung
und die wichtigsten
Marketinginstrumente (Produkt-, Preis-, Distributions- und Kommunikationspolitik)
kennen.
3. Technische Normen und technischer
Betrieb
3.1 Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
Der Bewerber muss insbesondere
- je nach Bedarf des Unternehmens die Fahrzeuge und ihre Bauteile
(Fahrgestell, Motor, Getriebe,
Bremsanlage usw.) auswählen können,
- die Formalitäten für die Erteilung der Betriebserlaubnis
und die Zulassung dieser Fahrzeuge kennen.
3.2 Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
Der Bewerber muss insbesondere
- Pläne für die regelmäßige Wartung der
Fahrzeuge und ihre Ausrüstung aufstellen können,
- die Vorschriften für die technische Überwachung dieser
Fahrzeuge kennen.
3.3 Fahrzeuggewichte und Abmessungen
Der Bewerber muss insbesondere die Regeln für die Gewichte
und Abmessungen der Fahrzeuge in den
Mitgliedstaaten kennen.
3.4 Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und
Wartung der Fahrzeuge
Der Bewerber muss
- insbesondere die Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung
und Wartung der Fahrzeuge
kennen,
- Maßnahmen gegen Luftverschmutzung durch Abgase der Kraftfahrzeuge
und gegen Lärmbelästigung
treffen können.
3.5 Telematik
Der Bewerber muss in Grundzügen die Telematikanwendungen
im Straßenverkehr kennen.
4. Straßenverkehrssicherheit
4.1 Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen
zu ergreifen sind
Der Bewerber muss insbesondere in der Lage sein, Maßnahmen
für das Verhalten bei Unfällen
auszuarbeiten und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
die Wiederholung von Unfällen und schweren
Verstößen zu vermeiden.
4.2 Verkehrssicherheit
Der Bewerber muss insbesondere Anweisungen an die Fahrer zur
Überprüfung der Sicherheitsvorschrif-
ten für den Zustand der Fahrzeuge und der Ausrüstung
sowie für sicherheitsbewusstes Fahren
ausarbeiten können.
5. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
5.1 Grundzüge der Bestimmungen, die für den Straßenpersonenverkehr
zwischen den
Mitgliedstaaten der Europäischen
Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum
sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
Der Bewerber muss insbesondere
- die Genehmigungen zum inner- und außergemeinschaftlichen
gewerblichen Straßenpersonenverkehr
und
- die Regeln der einschlägigen internationalen Abkommen
kennen.
5.2 Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten,
insbesondere in den
Mitgliedstaaten der Europäischen
Union
Der Bewerbe muss insbesondere in der Lage sein sicherzustellen,
dass die Fahrer die Regeln, die
Verbote und die Verkehrsbeschränkungen in den einzelnen
Mitgliedstaaten (Geschwindigkeits-
begrenzungen, Vorfahrtsrechte, Halten und Parken, Scheinwerfer
und Leuchten, Straßenverkehrs-
zeichen usw.) einhalten.
5.3 Grundkenntnisse der Straßengeografie der Mitgliedstaaten
Der Bewerber muss Grundkenntnisse der Straßengeografie
der Mitgliedstaaten haben.
AMS - Akademie Manfred Schlösser / Höniger Weg 9 / D-52224 Stolberg
Telefon (Stolberg): 02408/5684 Handy: 0179/5140540 / Telefax: 02408/5693
E-Mail: info@ams-akademie.de / Internet: www.ams-akademie.de