Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für
die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen
Zuverlässigkeit
des
Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte
bestellten Person sowie der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass der Unternehmer
oder die für die Führung der Geschäfte
bestellte Person fachlich
geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit
des Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit
ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrs-
unternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen
das Eigenkapital zuzüglich
der Reserven des Unternehmens weniger als 9 000 EURO für
das erste Fahrzeug oder weniger als
5 000 EURO für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem
Muster (BGBl. 2000 I,
S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder einem Kreditinstitut ausgestellt
werden darf, zu erbringen.
2.
Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der
ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten
Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente
vorzulegen (u. a. polizeiliches
Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
und der Krankenkasse,
Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
und der Zuverlässigkeit erfahren
Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.
3.
Fachliche Eignung
a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
- Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung
beantragen,
- Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen
Genehmigung beantragen,
- Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr,
ausgenommen den Verkehr mit
Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die
eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart
oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs
beantragen,
- eine bestandene Abschlussprüfung
- zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr,
Schwerpunkt: Personenverkehr
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen
Außenhandels- und Verkehrs-
akademie in Bremen,
- als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebs-wirtin im Fachbereich
Wirtschaft I Studiengang Verkehrs-
betriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule
Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaft-ler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin
an der Technischen
Universität Dresden.
b) Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachlichen Eignung kann durch
- eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit
in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr
betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum
Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als
zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur
ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens
erforderlichen Kenntnisse
auf den Sachgebieten vermittelt haben. Der Bewerber
hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen
vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der
fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK
mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch
führen.
- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich
zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig
ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen
Wohnsitz hat.
AMS - Akademie Manfred Schlösser / Höniger Weg 9 / D-52224 Stolberg
Telefon (Stolberg): 02408/5684 Handy: 0179/5140540 / Telefax: 02408/5693
E-Mail: info@ams-akademie.de / Internet: www.ams-akademie.de