Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung



Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des
Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen
Leistungsfähigkeit
des Betriebes, dass der Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte
bestellte Person fachlich geeignet ist zur Führung eines Unternehmens des Straßenpersonenverkehrs.

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist von den Verkehrsbehörden bei Straßenpersonenverkehrs-
unternehmen u. a. zu verneinen, wenn beim Verkehr mit Kraftomnibussen das Eigenkapital zuzüglich
der Reserven des Unternehmens weniger als 9 000 EURO für das erste Fahrzeug oder weniger als
5 000 EURO für jedes weitere Fahrzeug beträgt.

Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach vorgeschriebenem Muster (BGBl. 2000 I,
S. 855), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder einem Kreditinstitut ausgestellt
werden darf, zu erbringen.

2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten
Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u. a. polizeiliches
Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse,
Auszug aus Gewerbezentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren
Sie im Rahmen der Antragstellung bei der Verkehrsbehörde.

3. Fachliche Eignung

a) Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung


Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):

- Unternehmer, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- Unternehmer, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- Unternehmer mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit
  Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart
  oder Verkehrsform des Straßenpersonenverkehrs beantragen,
- eine bestandene Abschlussprüfung
- zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
- zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
- als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrs-
  akademie in Bremen,
- als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebs-wirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrs-
  betriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
- Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaft-ler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen
  Universität Dresden.

b) Nachweis der fachlichen Eignung

Die fachlichen Eignung kann durch

- eine mindestens fünfjährige leitende Tätigkeit in einem Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs
  nachgewiesen werden, das Straßenpersonenverkehr betreibt. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum
  Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Die Tätigkeit muss die zur
  ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse
  auf den Sachgebieten vermittelt haben. Der Bewerber hat der IHK hierzu aussagefähige Unterlagen
  vorzulegen. Reichen die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht aus, so kann die IHK
  mit dem Bewerber ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen.

- eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig
  ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.


AMS - Akademie Manfred Schlösser / Höniger Weg 9 / D-52224 Stolberg
Telefon (Stolberg): 02408/5684 Handy: 0179/5140540 / Telefax: 02408/5693
E-Mail: info@ams-akademie.de / Internet: www.ams-akademie.de