Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung
Voraussetzung für
die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen
Zuverlässigkeit des
Antragstellers und ggf. der für die Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte
bestellten Person sowie der
finanziellen
Leistungsfähigkeit seines Betriebes die fachliche
Eignung des Unternehmers oder der zur
Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten
Person.
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit
des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es
u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die
Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9000 EURO für
das erste oder weniger als 5000 EURO
für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist
durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach
vorgeschriebenem Muster (BGBI. 2000 I S. 923), die u. a. von
einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.
2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der
ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrs-
geschäfte bestellten Person müssen Sie der Erlaubnis-/Lizenzbehörde
verschiedene Dokumente
vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen
des Finanzamtes
und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit
und der Zuverlässigkeit erfahren
Sie im Rahmen der Antragstellung bei der AMS-Akademie oder bei
der Verkehrsbehörde.
3.
Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch Anerkennung
leitender Tätigkeit:
- Die leitende Tätigkeit muss für mindestens fünf
Jahre nachweisbar sein und in Unternehmen, die
Güterkraftverkehr betreiben, geleistet sein.
- Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen
Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen
Sachgebieten vermittelt haben.
- Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der
Antragstellung nicht länger als zwei Jahre
zurückliegen.
- Sie ist der Erlaubnis-/ Lizenzbehörde grundsätzlich
durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen
IHK nachzuweisen.
Gleichwertige Abschlussprüfung
- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau;
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn-
und Straßenverkehr, Schwerpunkt:
Güterkraftverkehr;
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur
Verkehrsfachwirtin;
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich
Wirtschaft, Fachrichtung Spedition;
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich
Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft
und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr.
Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten
Abschlussprüfungen auf Antrag eine
Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die
IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen
Wohnsitz hat.
- Fachkundeprüfung:
vor der örtlich zuständigen Industrie-
und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in
deren
Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.
AMS - Akademie Manfred Schlösser / Höniger Weg 9 / D-52224 Stolberg
Telefon (Stolberg): 02408/5684 Handy: 0179/5140540 / Telefax: 02408/5693
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