Voraussetzungen für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung



Voraussetzung für die Erlaubnis- bzw. Lizenzerteilung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des
Antragstellers und ggf. der für die Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person sowie der
finanziellen Leistungsfähigkeit seines Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers oder der zur
Führung der Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person.

1. Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u. a. erforderlich, dass das Eigenkapital und die
Reserven des Unternehmens nicht weniger als 9000 EURO für das erste oder weniger als 5000 EURO
für jedes weitere Fahrzeug beträgt. Der Nachweis ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nach
vorgeschriebenem Muster (BGBI. 2000 I S. 923), die u. a. von einem Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden darf, zu erbringen.

2. Nachweis der Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Güterkraftverkehrs-
geschäfte bestellten Person müssen Sie der Erlaubnis-/Lizenzbehörde verschiedene Dokumente
vorzulegen (u. a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes
und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).

Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren
Sie im Rahmen der Antragstellung bei der AMS-Akademie oder bei der Verkehrsbehörde.

3. Nachweis der fachlichen Eignung
Der Nachweis der fachlichen Eignung wird erbracht durch Anerkennung leitender Tätigkeit:

- Die leitende Tätigkeit muss für mindestens fünf Jahre nachweisbar sein und in Unternehmen, die
  Güterkraftverkehr betreiben, geleistet sein.
- Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Güterkraftverkehrsunternehmens
  erforderlichen Kenntnisse auf den maßgeblichen Sachgebieten vermittelt haben.
- Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre
  zurückliegen.
- Sie ist der Erlaubnis-/ Lizenzbehörde grundsätzlich durch eine schriftliche Bestätigung der zuständigen
  IHK nachzuweisen.

Gleichwertige Abschlussprüfung

- Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann/zur Speditionskauffrau;
- Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt:
  Güterkraftverkehr;
- Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin;
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition;
- Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft
  und Logistik, Fachrichtung Güterkraftverkehr.

Die örtlich zuständige IHK stellt Inhabern der genannten Abschlussprüfungen auf Antrag eine
Fachkundebescheinigung aus. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Antragsteller seinen
Wohnsitz hat.

- Fachkundeprüfung:
  vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren
  Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat.


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