Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wer als Unternehmer Verkehr
mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine
Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind
und welche Verkehre nicht dem
Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht
nicht unterliegen, ist dem
Rechtsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes
zu entnehmen.
Für die Erteilung der Genehmigungen sind unterschiedliche
Behörden zuständig.
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