Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr



Wer als Unternehmer Verkehr mit Taxen oder Mietwagen betreiben will, benötigt dazu eine
Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.

Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem
Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht nicht unterliegen, ist dem
Rechtsrahmen des Personenbeförderungsgesetzes zu entnehmen.

Für die Erteilung der Genehmigungen sind unterschiedliche Behörden zuständig.


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