Sachgebiete für Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs
A. Sachgebiete, deren Kenntnis für
innerstaatliche Beförderungen notwendig
ist
1.
Recht
Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:
1.1. Personenbeförderungsrecht einschließlich der
Tarifbildung im Taxen- und
Mietwagenverkehr
1.2. Straßenverkehrsrecht
Der Bewerber muss insbesondere
- die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis,
ärztliche Bescheinigungen,
Befähigungszeugnisse);
- die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht
kennen.
1.3. Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die
Lenk- und Ruhezeiten des Fahr-
personals im Straßenverkehr kennen.
1.4. Sozialversicherungsrecht
1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
1.6 Grundzüge des Steuerrechts
Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende
Steuern kennen:
- die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere
die Ausstellung von Rechnungen und
Quittungen;
- die Kraftfahrzeugsteuern;
- die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.
2. Kaufmännisches und finanzielle
Führung des Betriebs
2.1 Zahlungsverkehr
2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen-
und Mietwagenunternehmens
2.4 Buchführung
Der Bewerber muss insbesondere
- ein Kassenbuch führen können;
- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch seine
Betriebseinnahmen-/-ausgab-
en-Überschussrechnung im Sinne des § 4
Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.
2.5 Versicherungswesen
3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung,
insbesondere
Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge-
- Fernsprech- und Funkverkehr.
4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung
sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der
Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
B.
Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende
Beför-
derungen erforderlich ist, soweit
solche Beförderungen im Bezirk des
Prüfungsausschusses bedeutsam
sind
5.1 Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht,
das im Verkehr mit benachbarten Staaten
gilt
5.2 Paß- und zollrechtliche Vorschriften, die für
den internationalen Taxen- und Mietwagen-
verkehr wichtig sind
5.3 Beförderungsdokumente.
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