Sachgebiete für Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs



A. Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen notwendig
     ist

1. Recht
Berufsbezogenes Recht auf folgenden Gebieten:

1.1. Personenbeförderungsrecht einschließlich der Tarifbildung im Taxen- und
      Mietwagenverkehr

1.2. Straßenverkehrsrecht

Der Bewerber muss insbesondere
- die erforderlichen Qualifikationen des Fahrpersonals (Fahrerlaubnis, ärztliche Bescheinigungen,
  Befähigungszeugnisse);
- die Vorschriften über die Kindersicherungspflicht
kennen.

1.3. Arbeitsrecht
Der Bewerber muss insbesondere das Arbeitszeitgesetz und die Lenk- und Ruhezeiten des Fahr-
personals im Straßenverkehr kennen.

1.4. Sozialversicherungsrecht

1.5 Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts

1.6 Grundzüge des Steuerrechts

Der Bewerber muss insbesondere die Vorschriften für folgende Steuern kennen:

- die Umsatzsteuer auf Verkehrsleistungen, insbesondere die Ausstellung von Rechnungen und
  Quittungen;
- die Kraftfahrzeugsteuern;
- die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer.

2. Kaufmännisches und finanzielle Führung des Betriebs

2.1 Zahlungsverkehr

2.2 Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)

2.3 Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage eines Taxen- und Mietwagenunternehmens

2.4 Buchführung

Der Bewerber muss insbesondere

- ein Kassenbuch führen können;
- Kenntnisse über die Ermittlung des Gewinns durch seine Betriebseinnahmen-/-ausgab-
  en-Überschussrechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 Einkommensteuergesetz haben.

2.5 Versicherungswesen

3. Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere

Zulassung und Betrieb von Fahrzeugen

- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge-
- Fernsprech- und Funkverkehr.

 4. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der
Verwendung und Wartung der Fahrzeuge

B. Sachgebiete, deren zusätzliche Kenntnis für grenzüberschreitende Beför-
     derungen erforderlich ist, soweit solche Beförderungen im Bezirk des
     Prüfungsausschusses bedeutsam sind

5.1 Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten
      gilt

5.2 Paß- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagen-
      verkehr wichtig sind

5.3 Beförderungsdokumente.


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