Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
1. Prüfungssachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen
Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben
Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt
von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet
sind:
- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice)
zu 40 Prozent (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent
(52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens
60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 90
Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte
Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils
möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung
nicht bestanden.
Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche
Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem
oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils
erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im
Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht
wurden).
Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in
den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der
möglichen Gesamtpunktzahl (= 90 Punkte) erzielt hat.
Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr
(PBZugV) enthält eine Mindestanforde-
rung der Prüfungssachgebiete.
2. Anmeldung zur Prüfung
Zur Prüfungsanmeldung senden Sie ein Anmeldeformular ausgefüllt
der zuständigen IHK zu. Sie werden
dann rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin
eingeladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von ca.
100,00 EURO ist nach Erhalt eines Gebührenbescheides, der
Ihnen mit der Einladung zur Prüfung
zugesendet wird, vor dem Prüfungstag einzuzahlen. Ein entsprechender
Beleg über die eingezahlte
Prüfungsgebühr ist am Prüfungstag der Kammer vorzulegen.
3. Vorbereitung auf die Prüfung
Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende
fachliche Vorbereitung erforderlich. Art
und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.
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