Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung



1. Prüfungssachgebiete
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen einstündigen Prüfungsteilen und ggf. einer bis zu einer halben
Stunde dauernden mündlichen Prüfung, die wie folgt von der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) gewichtet
sind:

- Teil 1: Schriftliche Fragen (offene Fragen/Multiple-Choice) zu 40 Prozent (60 Punkte),
- Teil 2: Schriftliche Übungen/Fallstudien zu 35 Prozent (52,5 Punkte),
- mündliche Prüfung zu 25 Prozent (37,5 Punkte).

Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl, d.h. 90
Punkte erreicht hat, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils
möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden.

Die mündliche Prüfung entfällt, wenn die schriftliche Prüfung nicht bestanden ist, d. h. wenn in einem
oder in beiden der schriftlichen Prüfungsteile der jeweils erzielte Punkteanteil unter 50 % liegt (d. h. im
Teil 1 unter 30 Punkten bzw. im Teil 2 unter 26,25 Punkten erreicht wurden).

Sie entfällt ebenfalls, wenn der Prüfling bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der
möglichen Gesamtpunktzahl (= 90 Punkte) erzielt hat.

Die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV) enthält eine Mindestanforde-
rung
der Prüfungssachgebiete.

2. Anmeldung zur Prüfung

Zur Prüfungsanmeldung senden Sie ein Anmeldeformular ausgefüllt der zuständigen IHK zu. Sie werden
dann rechtzeitig zum nächstmöglichen Prüfungstermin eingeladen. Die Prüfungsgebühr in Höhe von ca.
100,00 EURO ist nach Erhalt eines Gebührenbescheides, der Ihnen mit der Einladung zur Prüfung
zugesendet wird, vor dem Prüfungstag einzuzahlen. Ein entsprechender Beleg über die eingezahlte
Prüfungsgebühr ist am Prüfungstag der Kammer vorzulegen.

3. Vorbereitung auf die Prüfung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art
und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.


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